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   VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 779/16   

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https://dejure.org/2020,24348
VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 779/16 (https://dejure.org/2020,24348)
VG Cottbus, Entscheidung vom 09.07.2020 - 3 K 779/16 (https://dejure.org/2020,24348)
VG Cottbus, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - 3 K 779/16 (https://dejure.org/2020,24348)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Neustadt, 08.12.2016 - 3 K 778/16

    Bewohner aus Vinningen scheitert mit Begehren auf Nachtparkverbot von Schulbussen

    Auszug aus VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 779/16
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akten zu den Verfahren VG 3 K 777/16, VG 3 K 778/16, der Akten zu den Verfahren VG 3 L 527/16, VG 3 L 528/16 und VG 3 L 529/16 mit den jeweils dazu eingereichten Verwaltungsvorgängen, die jeweils zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind, Bezug genommen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2017 - 6 S 15.17

    OVG bestätigt eingeschränkten Zugang privater Anbieter von Schwimmunterricht zu

    Auszug aus VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 779/16
    So ist zunächst einzustellen, dass - wie auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 6 S 15.17 - vermerkte die Beklagte ihre Entscheidung nicht nur auf die Nichtbesetzung der Dauerarbeitsplätze gestützt hat, sondern auch darauf, dass der Zuwendungszweck, vgl. § 49 Abs. 3 Nr. 1 VwVfG, nicht erfüllt worden sei.
  • VG Cottbus, 01.03.2017 - 5 L 529/16

    Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag der Cristalica GmbH aus Döbern gegen die

    Auszug aus VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 779/16
    Auch wenn diese - wie die Klägerin unwidersprochen vorträgt - ausschließlich für sie tätig werden, so sind sie doch nicht von ihr besetzte Arbeitsplätze (vgl. hierzu: Beschluss der 5. Kammer des Verwaltungsgerichtes Cottbus vom 1. März 2017 - 5 L 529/16 -).
  • VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 777/16

    Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und den der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten, die Akten zu den Aktenzeichen VG 3 K 778/16 und VG 3 K 779/16 und den dazu vorliegenden Verwaltungsvorgänge sowie die Akten zu den Verfahren 5 L 527/16, 5 L 528/16 und 5 L 529/16, die jeweils zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind, Bezug genommen.
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